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Gesellschaftsrecht
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Wir beraten Sie in allen Phasen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit, von der Gründung über Ihren unternehmerischen Alltag und Ihren unternehmerischen Entscheidungen bis hin zur Veräußerung / Übergabe an den Nachfolger bzw. zur Liquidation. Dabei liegt uns nicht nur das Schicksal des Unternehmens am Herzen sondern auch Sie als Unternehmer im Kontext zu Ihren Mitarbeitern und Ihrer Familie. Das Gesellschaftsrecht bietet auch die Schnittstelle zur erbrechtlichen Beratung, insbesondere im Bereich der gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklauseln und in Fragen der Rechtsform bei der Unternehmensnachfolge.
Ansprechpartner: RA Thomas Auer |
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