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Urheberrecht

Im heutigen Zeitalter der rasanten Verbreitung von Informationen im Internet nehmen Verletzungen von geistigen Leistungen des Urhebers enorm zu. Die geistige Leistung, die das Urheberrechtsgesetz schützt, entsteht durch einen bloßen Schöpfungsakt - ohne Registrierung - an Werken wie z.B. Texten, Bildern, Musik, Computerprogrammen und weiteren künstlerischen Leistungen.
Im Bereich des Urheberrechts prüfen, hinterlegen und überwachen wir Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk, ermöglichen dessen wirtschaftliche Verwertung durch die Erstellung geeigneter Nutzungsverträge und beraten Sie über Möglichkeiten der Verwaltung Ihrer Urheberrechte durch Verwertungsgesellschaften. Wir übernehmen die Verteidigung Ihrer Urheberrechte im Wege von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen oder Verletzungsprozessen bzw. verteidigen Sie gegen unberechtigte Abmahnungen oder unterstützen Sie bei der Abwicklung berechtigter Abmahnungen.

Ansprechpartner: RAin Janine Smitkiewicz, LL.M.

  • Durchsetzung und Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen
  • Abmahnungen
  • einstweilige Verfügung
  • Geltendmachung von Honorar- und Schadensersatzansprüchen
  • Filesharing und Tauschbörsen
  • Urheberrechtsschutz an der Spielgestaltung und von Webseiten
  • Schutz von Software
  • Nutzungsrechtsvereinbarungen
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Webdesign-Verträge
  • Agenturverträge