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Wettbewerbsrecht

Unlautere Geschäftspraktiken wie etwa irreführende und belästigende Werbung, Behinderungswettbewerb oder Marken-, Zeichen- und Domainverletzungen sind keine Seltenheit.
Wir schützen Ihre Rechte effizient und schnell außergerichtlich durch Abmahnungen und das Einfordern von Unterlassungserklärungen. Wenn nötig setzen wir Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz auch gerichtlich per einstweiliger Verfügung und im Hauptsacheverfahren durch.
Ebenso verteidigen wir Sie gegen Abmahnungen Dritter, wehren unberechtigte Ansprüche ab und betreiben Schadensminimierung bei berechtigten Ansprüchen.
Damit Sie in Ruhe Ihrer geschäftlichen Tätigkeit als Unternehmer nachgehen können, überprüfen und optimieren wir im Hintergrund Ihr Auftreten als Marktteilnehmer, um Sie vor wettbewerbsrechtlichen Angriffen zu bewahren.

Ansprechpartner:
RA Thomas Auer
RAin Janine Smitkiewicz, LL.M.

 

  • Abmahnung
  • einstweilige Verfügung
  • Unterlassungserklärungen
  • rechtssichere Gestaltung und Prüfung des Werbeauftritts
  • Überprüfung von Verkaufsförderungsmaßnahmen, Gewinnspielen und Preisnachlässen