Über Geld spricht man nicht...! Wir schon!
Da bei Mandanten, die zum ersten Mal die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, das Thema Vergütung oftmals eine undurchsichtige Angelegenheit ist, wollen wir Ihnen die wichtigsten Informationen hierzu kurz erläutern. Unserer Kanzlei ist es ein Anliegen, mit Ihnen bereits im ersten Gespräch die Vergütung zu klären, damit Sie rechtzeitig abschätzen können, welche Kosten auf Sie zukommen können.
Es gibt grundsätzlich folgende Möglichkeiten der anwaltlichen Vergütung:
- Die Berechnung der Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Die Berechung nach Zeit
- Die Vereinbarung eines Pauschalbetrages
- Der Abschluss eines Beratungsvertrages
Die Berechnung nach dem RVG
Hier wird grundsätzlich der Gegenstandswert für die Berechnung der Vergütung zugrunde gelegt. In der Regel ergibt sich dieser z.B. bei einer Zahlungsklage aus dem zu fordernden Betrag. In anderen Fällen kann es schwieriger sein, den Gegenstandswert zu ermitteln.
Die Berechnung nach dem RVG erfolgt nach bestimmten Sätzen, die zum Teil festgelegt sind, zum Teil aber auch vom Umfang und von der Schwierigkeit der Angelegenheit abhängen. Ebenso ist entscheidend, wie wichtig die Angelegenheit für den Mandanten ist und welches Risiko der Angelegenheit anhaftet. Über die genaue Höhe beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Zeithonorar
Die Vereinbarung eines Honorars auf Stundenbasis ist besonders sinnvoll, wenn ein sehr hoher oder ein sehr niedriger Gegenstandswert vorliegt. Ist der Gegenstandswert sehr hoch, die Schwierigkeit aber dennoch gering, bietet sich die Honorarvereinbarung ebenso an, wie wenn der Gegenstandswert gering ist, die Angelegenheit aber zum Beispiel mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Die Höhe des Stundenhonorars richtet sich nach verschiedenen Kriterien, wie Bedeutung der Angelegenheit für Sie, notwendiges und überdurchschnittliches Spezialwissen, Haftungsrisiko und vieles mehr. Regelmäßig werden von uns Stundenhonorarvereinbarungen auf der Basis 170,- bis 220,- € zzgl. Steuern und gesetzliche Auslagen zugrunde gelegt. Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine nachvollziehbare Stundenabrechnung im Takt von 15 Minuten.
Unsere außergerichtliche Vergütungsvereinbarung und unsere gerichtliche Vergütungsvereinbarung halten wir für Sie zum Download bereit, klicken Sie einfach auf die jeweilige Vergütungsvereinbarung.
Pauschalhonorar
Diese Möglichkeit bietet sich dann an, wenn bereits im Vorfeld klar umrissen werden kann, was der Rechtsanwalt zu tun hat und welchen Umfang die Tätigkeit in Anspruch nimmt. Für den Mandanten besteht der Vorteil darin, dass er von Beginn an genau weiß, welche Kosten auf ihn zukommen. Für die Höhe der Pauschale gilt das oben Gesagte.
Beratungsvertrag
Große Unternehmen verfügen heutzutage i. d. R. über eigene Rechtsabteilungen, die insbesondere die außergerichtlichen Angelegenheiten wie z.B. Überprüfung und Anpassung von Verträgen, Abmahnungen und Kündigungen, Inkasso gegen säumige Schuldner, Mahnverfahren etc. durchführen.
Da sich insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen oftmals keine eigene Rechtsabteilung leisten können und unser Rechtssystem von Jahr zu Jahr umfangreicher und komplizierter wird, bieten wir Ihnen einen Beratungsvertrag gegen Zahlung einer angemessenen Pauschale an. So können Sie praktisch eine eigene Rechtsabteilung zu einem akzeptablen Preis in Ihr Unternehmen integrieren.
Gegen eine monatliche Pauschale bearbeiten wir Ihre außergerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem können Sie sich mit Ihren rechtlichen Fragen jederzeit an uns wenden. Die Höhe der Pauschale, die vorerst auf der Grundlage einer Beratungsbedarfsschätzung basiert, richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens und dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand. Eine Abrechnung kann monatlich oder auch quartalsweise erfolgen.
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, so besteht die Möglichkeit, dass diese die anfallenden Kosten für Sie übernimmt. In diesem Falle stellen wir für Sie gerne die Deckungsanfrage und führen auch die weitere Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung.
Wer zahlt bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung am Ende die Rechtsanwaltsgebühren?
Grundsätzlich werden die Kosten der Partei, welche den Rechtsstreit gewonnen hat, von der unterlegenen Partei ersetzt. Zu beachten ist aber, dass bei einer Honorarvereinbarung die Gebühren lediglich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ersetzt werden.
Weitere Informationen zur Höhe und Berechnung von Anwaltsgebühren finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.
Sprechen Sie und einfach an, wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Gerne vereinbaren wir auch einen ersten Termin – in unserer Kanzlei oder in Ihren Räumlichkeiten – um sich gegenseitig kennenzulernen.
